Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - SENSE GmbH

1. Vertragspartner

Vertragspartner sämtlicher Leistungen ist ausschließlich die SENSE GmbH, Cecilienallee 57, 40474 Düsseldorf (nachfolgend „Auftragnehmer“) und der jeweilige Kunde (nachfolgend „Auftraggeber“).

Unabhängig davon, ob Leistungen unter den Bezeichnungen „Thomas Aichinger“, „CRM-Coach“, „SENSE IT“ oder vergleichbaren Marken- oder Geschäftsbereichsnamen erbracht werden, wird der Vertrag ausschließlich mit der SENSE GmbH geschlossen.

1a. Auftreten von Personen und Geschäftsbereichen

Leistungen können durch Mitarbeiter, Geschäftsführer, freie Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen erbracht werden.

Die namentliche Nennung von Thomas Aichinger oder Geschäftsbereichsbezeichnungen begründet keine eigene Vertragspartnerschaft.

Eine persönliche Haftung natürlicher Personen ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

2. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Diese AGB gelten für sämtliche Beratungs-, Coaching- und IT-Dienstleistungen.

Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

Sämtliche Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des § 611 BGB dar. Ein Werkvertrag wird ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Leistungen

Der Auftragnehmer schuldet ausschließlich die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg.

Dies gilt ausdrücklich auch für IT-Dienstleistungen. Soweit Leistungen im Bereich IT, Systemkonfiguration oder technischer Umsetzung erbracht werden, erfolgt die Tätigkeit ausschließlich unterstützend und nach Maßgabe der jeweiligen Beauftragung. Eine bestimmte technische Funktionalität, Kompatibilität mit Drittsystemen oder dauerhafte Systemverfügbarkeit wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Die Verantwortung für Entscheidungen und Implementierungen liegt beim Auftraggeber.

3a. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche für die Durchführung der Leistungen erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen vollständig, zutreffend und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber ist zusätzlich verpflichtet, vor Durchführung technischer Leistungen eine vollständige Datensicherung vorzunehmen und für die ordnungsgemäße Sicherung seiner Daten eigenverantwortlich zu sorgen. Analyse-, Coaching- und Beratungsleistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Angaben.

Für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Eine eigenständige Überprüfung der bereitgestellten Informationen auf sachliche Richtigkeit erfolgt nicht.

Unternehmerische, wirtschaftliche oder organisatorische Entscheidungen trifft der Auftraggeber eigenverantwortlich.

Der Auftraggeber ist für die regelmäßige ordnungsgemäße Sicherung seiner Daten eigenverantwortlich. Eine Haftung für Datenverluste ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

3b. Programme und digitale Inhalte

Sofern Leistungen im Rahmen standardisierter Programme oder digitaler Inhalte erbracht werden, erfolgt die Leistungserbringung auf Grundlage eines vordefinierten Leistungsumfangs.

Ein Anspruch auf individuelle Anpassung oder Erweiterung des Programms besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Der Zugang zu digitalen Inhalten erfolgt zeitlich befristet gemäß der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Ein Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit besteht nicht.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen, insbesondere nicht wahrgenommene Coaching-Sessions, verfallen ersatzlos nach Ablauf des jeweiligen Programms, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

3c. Keine Abnahme bei Dienstleistungen

Da sämtliche Leistungen als Dienstleistungen im Sinne des § 611 BGB erbracht werden, findet eine werkvertragliche Abnahme nicht statt.

Etwaige Bestätigungen des Auftraggebers über die Durchführung oder den Abschluss einzelner Tätigkeiten dienen ausschließlich der Leistungsdokumentation und begründen keine Abnahme im werkvertraglichen Sinne.

Eine stillschweigende oder konkludente Abnahme ist ausgeschlossen.

4. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Vereinbarung zustande.

5. Vergütung

Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Rechnungen sind sofort fällig, sofern nichts Anderes schriftlich vereinbart ist.

5.2 Vorkasse bei Programmen und standardisierten Leistungen

Bei standardisierten Programmen, Coaching-Paketen sowie digitalen Leistungen ist die vereinbarte Vergütung vollständig im Voraus fällig.

Der Leistungsbeginn setzt den vollständigen Zahlungseingang voraus, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Bei Online-Buchungen kommt der Vertrag mit Abschluss des Bestellvorgangs zustande. Die Teilnahmeberechtigung entsteht erst nach vollständigem Zahlungseingang.

5.3 Keine Rückerstattung bei Programmen

Mit Beginn des Programms gilt die vereinbarte Vergütung als vollständig verdient, sofern der Auftragnehmer zur Leistungserbringung bereit ist, und kein wichtiger Kündigungsgrund vorliegt, den der Auftragnehmer zu vertreten hat. Bei standardisierten Programmen, Coaching-Paketen und digitalen Leistungen besteht nach Leistungsbeginn kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung oder Minderung der vereinbarten Vergütung.

Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch nimmt.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6. Zahlungsrückstand und Leistungssuspendierung

6.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Leistungen ganz oder teilweise vorübergehend auszusetzen (Suspendierung), sofern der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug ist.

6.2 Während der Dauer des Zahlungsverzugs besteht keine Verpflichtung zur Leistungserbringung, Einhaltung von Terminen, Fristen oder Projektmeilensteinen.

6.3 Verzögerungen, die aufgrund der Suspendierung entstehen, gelten nicht als vom Auftragnehmer zu vertreten.

6.4 Das Recht zur Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere auf Verzugszinsen, Ersatz von Verzugsschäden sowie zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, bleibt unberührt.

7. Ausfallhonorare / Terminabsagen

7.1 Vereinbarte Termine sind verbindlich.

7.2 Sagt der Auftraggeber einen Termin weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn ab oder erscheint er nicht zum Termin, ist der Auftragnehmer berechtigt, ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung für die betreffende Beratungs- oder Coachingdienstleistung zu berechnen.

7.3 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

7.4 Weitergehende Regelungen zu Stornierungen oder projektbezogenen Ausfallhonoraren bleiben unberührt.

8. Projektlaufzeiten, Sonderkonditionen und vorzeitige Beendigung

8.1 Sofern zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber eine feste Projekt- oder Vertragslaufzeit (z. B. drei, sechs oder zwölf Monate) vereinbart wird, stellt diese Laufzeit eine verbindliche Mindestvertragslaufzeit dar.

8.2 Etwaige Sonderkonditionen, Rabatte, Paketpreise oder reduzierte Vergütungen werden ausschließlich unter der Voraussetzung der vollständigen Einhaltung der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit gewährt.

8.3 Beendet der Auftraggeber den Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit, gleich aus welchem Grund, oder kommt er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt,

a) die bis dahin erbrachten Leistungen nachträglich zu den regulären, nicht rabattierten Vergütungssätzen abzurechnen und
b) bereits gewährte Preisnachlässe oder Sonderkonditionen rückwirkend entfallen zu lassen.

8.4 Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall angerechnet.

8.5 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Die vorstehenden Regelungen gelten nicht im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, den der Auftragnehmer zu vertreten hat.

9. Haftung

9.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei
a) Vorsatz,
b) grober Fahrlässigkeit sowie
c) bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

9.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.3 Die Haftung des Auftragnehmers ist in den Fällen der Ziffer 9.2 der Höhe nach auf die im jeweiligen Auftrag vereinbarte Gesamtvergütung begrenzt.
Eine weitergehende Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

9.4 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Umsatz- oder Produktionsausfälle, Datenverluste, Nutzungsausfall, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

9.5 Für Leistungen, Ausfälle oder Schäden, die auf Produkte, Systeme, Software, Schnittstellen, Plattformen oder Dienstleistungen Dritter zurückzuführen sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

9.6 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die daraus resultieren, dass der Auftraggeber
a) empfohlene Maßnahmen nicht oder nicht vollständig umsetzt,
b) Entscheidungen eigenverantwortlich trifft oder
c) Leistungen ohne vorherige Abstimmung verändert oder erweitert.

9.7 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, freien Mitarbeiter, Subunternehmer und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

9.8 Verjährung

Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

Dies gilt nicht bei Ansprüchen wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

10. Leistungshindernisse, Krankheit und höhere Gewalt

10.1 Der Auftragnehmer ist von der Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit, soweit und solange die Erbringung der Leistung aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt oder sonstiger unverschuldeter Umstände unmöglich oder unzumutbar ist.

10.2 Als solche Umstände gelten insbesondere – jedoch nicht abschließend – Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Unfall, behördliche Anordnungen, Ausfall von Mitarbeitern, Subunternehmern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, Pandemien, Streiks, Strom- oder Infrastrukturausfälle sowie sonstige vergleichbare Ereignisse.

10.3 In diesen Fällen ist der Auftragnehmer berechtigt,
a) vereinbarte Termine angemessen zu verschieben oder
b) die Leistung ganz oder teilweise durch gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist.

10.4 Ist dem Auftragnehmer die Leistungserbringung aus den vorgenannten Gründen dauerhaft unmöglich, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind abzurechnen; im Übrigen sind bereits geleistete Zahlungen anteilig zu erstatten.

10.5 Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, sind ausgeschlossen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers vorliegt.

11 Schlüsselpersonen (Key-Person-Klausel)

11.1 Sofern Leistungen aufgrund ihrer Art oder Vereinbarung maßgeblich durch bestimmte Personen (insbesondere Thomas Aichinger oder benannte Projektverantwortliche) geprägt sind, erfolgt die Leistungserbringung unter dem Vorbehalt deren Verfügbarkeit.

11.2 Ist eine benannte Schlüsselperson aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder sonstigen nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Umständen vorübergehend oder dauerhaft verhindert, ist der Auftragnehmer berechtigt,

a) die Leistung angemessen zu verschieben,
b) eine qualitativ gleichwertige Ersatzperson einzusetzen oder
c) den Vertrag bei dauerhafter Verhinderung außerordentlich zu kündigen.

11.3 Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, sind ausgeschlossen, soweit kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers vorliegt.

12. Einsatz von Subunternehmern

Der Auftragnehmer ist berechtigt, jederzeit Subunternehmer einzusetzen.

Der Auftragnehmer bleibt alleiniger Vertragspartner.

13. Vertraulichkeit

13.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für Zwecke der Durchführung des jeweiligen Vertrages zu verwenden.

13.2 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt für personenbezogene Daten im Rahmen der jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.

13.3 Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere – jedoch nicht abschließend – Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technische Informationen, System- und Prozessbeschreibungen, Zugangsdaten, Kundendaten, Vertragsinhalte, Strategien, Konzepte, Analysen sowie sonstige nicht offenkundige Informationen wirtschaftlicher, technischer oder organisatorischer Art.

13.4 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen,
a) die der empfangenden Partei nachweislich bereits vor Offenlegung rechtmäßig bekannt waren,
b) die ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt oder allgemein zugänglich sind oder werden,
c) die von einem berechtigten Dritten rechtmäßig offengelegt wurden oder
d) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

13.5 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus und endet zwei Jahre nach Vertragsende, sofern keine zwingenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder weitergehenden Geheimhaltungspflichten bestehen.

13.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, vertrauliche Informationen im erforderlichen Umfang an Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Subunternehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen weiterzugeben, sofern diese ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden.

14. Urheberrecht

Alle Rechte verbleiben beim Auftragnehmer.

15. Referenzen

Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber als Referenz nennen, sofern kein Widerspruch erfolgt.

16. Datenschutz

Es gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung der SENSE GmbH, abrufbar auf der Webseite des Auftragnehmers www.sense-it.eu.

17. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.
Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.

18. Schlussbestimmungen

Gerichtsstand ist Düsseldorf. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt deutsches Recht.

Stand: 25. Februar 2026